Europa

Was ist Europa ?

Europa ist ein Erdteil, der sich über das westliche Fünftel der eurasischen Landmasse erstreckt. Obwohl es geographisch gesehen nur ein Subkontinent ist, der mit Asien zusammen den Kontinent Eurasien bildet, wird es historisch und kulturell begründet oft als eigenständiger Kontinent betrachtet.

  • EU

    Die Europäische Union ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten. Außerhalb des geographischen Europas umfasst die EU die Republik Zypern und einige Überseegebiete. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner.

    Die Europäische Union ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten. Außerhalb des geographischen Europas umfasst die EU die Republik Zypern und einige Überseegebiete. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner.

    Die Europäische Union ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten. Außerhalb des geographischen Europas umfasst die EU die Republik Zypern und einige Überseegebiete. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen.

  • EU

    Die Europäische Union ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten. Außerhalb des geographischen Europas umfasst die EU die Republik Zypern und einige Überseegebiete. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner.

    Die Europäische Union ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten. Außerhalb des geographischen Europas umfasst die EU die Republik Zypern und einige Überseegebiete. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner.

    Die Europäische Union ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten. Außerhalb des geographischen Europas umfasst die EU die Republik Zypern und einige Überseegebiete. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen.

  • EU-Institutionen

    An der Entstehung des EU-Rechts sind maßgeblich drei europäische Institutionen beteiligt: das Europäische Parlament, der Ministerrat und die Europäische Kommission. In diesem Dreieck werden Richtlinien und Verordnungen beschlossen.


  • EU-Institutionen

    An der Entstehung des EU-Rechts sind maßgeblich drei europäische Institutionen beteiligt: das Europäische Parlament, der Ministerrat und die Europäische Kommission. In diesem Dreieck werden Richtlinien und Verordnungen beschlossen.